Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Strandkabinenvermietung der Firma Fredebohm Touristik, Inh. Ole Fredebohm, Norderteiler Weg 2, 21762 Otterndorf

§ 1 Saisonzeiten

Die Saison zur Vermietung der Strandkabinen und Schlafstrandkörbe dauert vom 01.05. bis 15.09. Wetterbedingt können der Beginn und das Ende der Saison variieren.
§ 2 Mietdauer
Die Mietdauer der Strandkabinen beginnt am ersten Tag der Miete um 10.00 Uhr und endet am letzten Tag der Miete um 19.00 Uhr. Die Mietdauer der Schlafstrandkörbe beginnt am ersten Tag der Miete um 15.00 Uhr und endet am letzten Tag der Miete um 10.00 Uhr.

§ 3 Preise

Die Mietpreise für die Strandkabinen und Schlafstrandkörbe sind in der gültigen Preisliste der Firma Fredebohm Touristik festgelegt und sind gestaffelt nach Mietdauer und Standort der Strandkabine. Die aktuellen Preise finden Sie am Aushang bei der Strandkabinenvermietung Fredebohm oder auf unserer Internetseite www.cuxurlaub.info.
§ 4 Rückzahlungen

Sofern die Strandkabinenreservierung seitens des Mieters vor Mietbeginn storniert wird, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80% des Mietpreises fällig. Eine Rückzahlung der Miete nach Mietbeginn (z.B. durch vorzeitige Rückgabe des Schlüssels) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind u. a. auch Rückzahlungen in Fällen höherer Gewalt (z. B. Bergungs- bzw. vorbeugende Maßnahmen bei Sturmflut), wenn die Nutzung der Strandkabine / des Schlafstrandkorbs zeitweise nicht oder nur beschränkt möglich ist. Bei Stornierung der Schlafstrandkörbe durch den Gast ist generell eine Stornogebühr in Höhe von 80% des Mietpreises zu zahlen.

§ 5 Nutzung

  1. Die Strandkabinen und Schlafstrandkörbe sind schonend und pfleglich zu behandeln.
  2. Das Umsetzen, Umwerfen, Abstützen oder das Verankern der Strandkabinen und Schlafstrandkörben mit oder ohne Hilfsmittel ist nicht gestattet. Jegliches Feiern oder Übernachten in den Strandkabinen sowie das Feuermachen am Strand verstößt gegen die Benutzungssatzung des Strands der Stadt Otterndorf und ist strengstens untersagt. Nur die Repräsentanten der Firma Fredebohm Touristik sind zum Umsetzen der Strandkabinen und Schlafstrandkörbe berechtigt: Der Mieter der Strandkabinen darf diese jedoch an ihrem Standort beliebig drehen, muß diese jedoch nach Beendigung der Miete wieder in ihre ursprüngliche Position

    mit Öffnung zum Wasser zurückdrehen.

  3. Bei Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 des § 5 ist die Firma Fredebohm Touristik berechtigt, die Strandkabine

    ersatzlos einzuziehen. Für eventuelle Schäden an der Strandkabine oder dem Schlafstrandkorb haftet der

    Mieter.

  4. Bei Sturmfluten, Bergungsmaßnahmen, sowie Änderungen der Strandverhältnisse durch Aufspülungen o.ä.,

    besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.

  5. Die Strandkabinen dürfen täglich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr genutzt werden.
  6. Nach Nutzungsende der Strandkabine oder des Schlafstrandkorbs sind diese wieder ordnungsgemäß zu

    verschließen. Jeglicher Müll ist vom Mieter zu entsorgen. Der Schlüssel ist nach Ende der Mietzeit bei der

    Strandkabinenvermietung abzugeben oder in den Schlüsselkasten bei der Freibeuter Strandbar einzuwerfen.

§ 6 Haftung

Die Firma Fredebohm Touristik haftet nicht für Unfälle, die aus der Anmietung der Strandkabinen und Schlafstrandkörbe entstehen. Ferner übernimmt sie für zurückgelassene Sachen, die z. B. bei Bergungsmaßnahmen oder durch Aufbruch durch Dritte in der Strandkabine und Schlafstrandkorb verloren gehen oder beschädigt werden, keine Haftung.

§ 7 Befugnisse der Firma Fredebohm Touristik zum Schutz der Strandkabinen und Schlafstrandkörbe

Bei Gefahr ist den Anweisungen der Firma Fredebohm Touristik und deren Repräsentanten unverzüglich Folge zu leisten. Die Feststellung der Gefahrensituation obliegt allein der Firma Fredebohm Tourisitk und deren Repräsentanten.

§ 8 Datenspeicherung

Wir weisen darauf hin, dass gem. DSGVO die personenbezogenen und für die Vertragsdurchführung benötigten Daten des Mieters in unserem Unternehmen gespeichert bzw. an unseren EDV-Dienstleister übermittelt werden. Die Daten müssen gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mindestens 10 Jahre gespeichert werden. Bitte beachten Sie unsere separate Datenschutzerklärung.

§ 9 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Otterndorf, Landkreis Cuxhaven, als vereinbart Stand 01.12.2020

Firma Fredebohm Touristik Inh. Ole Fredebohm e.K. Norderteiler Weg 2
21762 Otterndorf

Amtsgericht Tostedt Handelsregister HRA 204126